Die 32. Schwangerschaftswoche (32. SSW)

Mit der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) startet auch die letzte Woche des 8. Schwangerschaftsmonats. Dein Baby ist fast vollkommen entwickelt, seine einzige Aufgabe liegt nun darin weiter zu wachsen und eine schützende Speckschicht zu entwickeln.

In der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) ist die letzte Möglichkeit, um die dritte und letzte, große Vorsorgeuntersuchung inklusive Ultraschall durchführen zu lassen, bei der verschiedene Daten erfasst werden. Diese werden dann in deinen Mutterpass eingetragen, damit du jederzeit darauf zugreifen kannst, wenn du diese Informationen beispielsweise bei einem anderen Arztbesuch oder im dringenden Fall brauchst.

Bei der Untersuchung wirst du über deinen Gesundheitszustand und den deines Babys informiert, welches du nicht mehr so sehr spürst wie in den Wochen zuvor, da der Platz in deinem Bauch enger wird und somit weniger Kindsbewegungen für dein Baby in deinem Bauch möglich sind.

Die 10 wichtigsten Helferchen für eine unbeschwerte Schwangerschaft

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Veränderungen des Körpers ab der 32. SSW

Dein Bauchumfang und damit dein Gewicht nehmen weiter zu. Und das ist nicht weiter verwunderlich, denn bis zur Geburt wird das Baby schließlich doppelt so viel wiegen wie in dieser Woche. Rückenschmerzen, Unterleibsschmerzen, und ein Ziehen im Unterleib sind also wie in den vergangenen Wochen zu erwarten.

Solange sich diese Schmerzen im Rahmen des Erträglichen befinden, besteht kein Anlass zur Sorge, sollten sie jedoch stärker werden und länger andauern, ist der Rat deines Arztes angesagt. Meist handelt es sich bei den Schmerzen um Anzeichen für Übungswehen, doch im schlimmsten Fall könnten es bereits Senkwehen, also vorbereitende Wehen (Vorwehen) für die Geburt sein. Diese Wehen treten im Zusammenhang mit Stress und Überlastung auf, weshalb du diese Faktoren unbedingt vermeiden solltest.

In den letzten Schwangerschaftswochen leiden viele Schwangere unter Atemnot, die sich dadurch begründet, dass das Baby mit seinen Tritten im Bauch der Mutter wortwörtlich den letzten Atem raubt. In diesem Fall ist es ratsam, sich eine Ruhepause zu gönnen und zu entspannen und die gerade ausgeübte Tätigkeit zu stoppen.

Die meisten Aktivitäten können schließlich bis nach der Geburt warten oder von deinem Partner, deinen Verwandten oder deinen Freunden durchgeführt werden. Sie werden es sicherlich verstehen, denn eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, aber ein besonderer Ausnahmezustand, auf den du und dein Umfeld Rücksicht nehmen sollten.

Es ist außerdem Zeit, dir selbst etwas Gutes zu tun und dich auf die Geburt vorzubereiten. Dazu zählt beispielsweise die regelmäßige Massage deines Damms, des Bereichs zwischen Scheideneingang und Anus, diese Massage dient der Vorbeugung eines Dammrisses während der Geburt in ein paar Wochen. Für die Dammmassage eignen sich hervorragend Öle von Weleda und Biomond.

 

Entwicklungen des Babys ab der 32. SSW

Das kleine Baby in deinem Bauch erfährt einen weiteren Wachstumsschub in der 32. Schwangerschaftswoche – es ist nun 43 cm groß und hat ein Gewicht von 1800 g, also fast 2 kg! Ein Frühchen bei einer Frühgeburt wäre mit entsprechender medizinischer Versorgung also durchaus überlebensfähig.

Das Baby entwickelt nun noch die schützende Fettschicht. Zudem entwickelt sich eine schützende Oberflächensubstanz in den Lungen, das sogenannte Surfacant. Bei männlichen Babys wandern außerdem die Hoden aus der Bauchhöhle in den Hodensack.

Nach wie vor ist das Baby aktiv und tritt dich mal mehr, mal weniger stark, auch wenn es schon mit dem Kopf nach unten in deiner Gebärmutter liegt. Ab und zu hat das kleine Ungeborene auch einen Schluckauf, der sich durch rhythmisches Zucken im Bauch der werdenden Mama bemerkbar macht. Zwar hat das Baby nicht mehr so viel Platz in deinem Bauch, nichtsdestotrotz gibt es dir viele Signale, dass es ihm gut geht.

 

Informationen über Hilfe in der Schwangerschaft, Mutterschutz, Eltern- und Kindergeld

Wenn du nun also in der 32. Schwangerschaftswoche bist und die Geburt immer näher rückt, so machst du dir vielleicht schon Gedanken darüber, wie es nach der Geburt deines Kindes weitergehen wird. Wie sieht es eigentlich mit der staatlichen Unterstützung für Schwangere und frischgebackene Mütter aus, wann darf man als schwangere Frau in den sogenannten Mutterschutz gehen und welche Hilfen gibt es für den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt? – All das sind mögliche Fragen, die dich beschäftigen könnten.

 

Hilfe in der Schwangerschaft

Zunächst einmal solltest du wissen, dass es bereits während der Schwangerschaft Hilfen für schwangere Frauen gibt, die in einer finanziellen Notlage sind oder mit der neuen Situation als werdende Mutter nicht zurechtkommen und psychisch oder auch physisch damit überfordert sind. Falls du davon betroffen sein solltest, ist dies kein Grund sich zu schämen.

Hier ist es allerdings wichtig, dass du dir rechtzeitig Hilfe suchst, zum Beispiel bei der Schwangerschaftsberatungsstelle deines Ortes oder deiner Stadt, die du am besten über das Informationsportal deines Ortes bzw. deiner Stadt, z.B. im Internet, ausfindig machst. Dort helfen dir die fachlich- bzw. pädagogisch ausgebildeten Mitarbeiter(innen), indem sie dich über diverse Einkommensgrenzen aufklären, mit dir verschiedene Anträge ausfüllen und dich an die richtigen Ansprechpartner weiterleiten.

Wenn eine schwangere Frau kein oder nur ein geringes Einkommen hat, so kann sie vom Staat Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe beantragen. Das Jobcenter oder das Sozialamt übernimmt nach der 12. SSW unter anderem die Kosten für Schwangerschaftsutensilien, wie zum Beispiel Schwangerschaftskleidung, und die Erstausstattung des Babys. Zuvor muss aber ein entsprechender Antrag gestellt und genehmigt werden. Die Rechnungen sollte man als Nachweis aufbewahren.

Manchmal reicht die staatliche, finanzielle Unterstützung jedoch nicht aus. In diesem Fall bieten unter bestimmten Bedingungen verschiedene Stiftungen ihre ergänzende Hilfe an. Die Bundesstiftung Mutter und Kind beispielsweise leistet hilfsbedürftigen Schwangeren mit maximal 300,00 € (Stand: Juli 2016) einen finanziellen Zuschuss und in manchen Fällen, zum Beispiel zur Babyerstausstattung, kann dieser Beitrag auf bis zu 1200,00 € erhöht werden.

Um diese zusätzliche Unterstützung von Bundes- oder Länderstiftungen zu erhalten, müssen jedoch einige Kriterien seitens der Schwangeren erfüllt sein. Deshalb sollte man vor Antragstellung auf finanzielle Unterstützung bei der Schwangerschaftsberatungsstelle überprüfen, ob sich ein Antrag bei diesen Stiftungen lohnt.

Wenn sich eine schwangere Frau in einer besonderen Notlage befindet, so kann sie auch bei katholischen Beratungsstellen finanzielle Unterstützung aus kirchlichen Fonds erhalten. Während der Schwangerschaft hast du also genügend Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu beantragen, wenn du tatsächlich darauf angewiesen bist. Wichtig ist dabei, dass du dich frühzeitig bei der Schwangerschaftsberatungsstelle in deiner Nähe über diese und weitere Möglichkeiten informierst und rechtzeitig einen Antrag für entsprechende Mittel stellst.

 

Anspruch auf Mutterschutz

Falls du nicht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat, durch Stiftungen oder die Kirche angewiesen bist, dann hast du aber trotzdem Anspruch auf Mutterschutz. Dieser Mutterschutz gilt für Schwangere ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin und bis acht Wochen nach der Geburt.

In diesem Zeitraum von insgesamt 14 Wochen darf die werdende Mutter nicht arbeiten und ihr darf auch nicht gekündigt werden. Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld und der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers während dieser 14 Wochen sollte im Normalfall dafür gesorgt sein, dass die Schwangere in den Wochen vor und nach der Geburt in keine finanziellen Schwierigkeiten kommt.

Das besagte Mutterschaftsgeld wird prinzipiell mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragt. Wenn du gesetzlich versichert bist, dann zahlt deine Krankenkasse bis zu 13,00 € pro Tag und dein Arbeitgeber erhöht den Kassen-Betrag, bis die Summe dem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht.

Falls du privat versichert bist, dann bekommst du ein bisschen weniger als du zuvor verdient hast, wobei du keinen Tagessatz von deiner Krankenkasse, sondern einmalig 210,00 € vom Bundesversicherungsamt bekommst und dein Arbeitgeber seinen Zuschuss so berechnet, als wärst du gesetzlich versichert.

Bei einer vorliegenden Selbstständigkeit bekommst du Mutterschaftsgeld, wenn du gesetzlich krankenversichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast. Dann zahlt dir deine Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Hausfrauen, die über ihren Ehemann gesetzlich krankenversichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld.

 

Elternzeit und Elterngeld

Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter oder der Vater Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Dabei gilt, dass bei Kindern, die ab 1. Januar 2015 geboren sind, auch bis zu zwei Jahre der Elternzeit in den Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr des Kindes gelegt werden können.

Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Am besten beratschlagst du rechtzeitig mit deinem Partner, wer von euch wann die Elternzeit in Anspruch nimmt oder ob ihr sie vielleicht sogar untereinander aufteilt.

Zusätzlich erhalten die frischgebackenen Eltern nach der Geburt des Kindes das Elterngeld, das bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes gezahlt wird. Das volle Elterngeld von 14 Monaten greift dann, wenn du alleinerziehend bist oder dein Partner für zwei Monate in seinem Beruf aussetzt.

Dabei ist vor allem ausschlaggebend, ob derjenige, der das Elterngeld beantragt, vor der Geburt berufstätig war und wie hoch der Netto-Lohn im vergangenen Jahr vor der Geburt des Kindes war. Abhängig davon wird dann das Elterngeld berechnet.

Geringverdienende Eltern bekommen zusätzliche Unterstützung, wenn das vorherige Netto-Einkommen unter 1000,00 € liegt. Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten 300,00 € Mindest-Elterngeld, welches ihnen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt außerdem das Elterngeld Plus, welches die Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeld erleichtern soll. Das bedeutet, wer frühzeitig wieder in Teilzeit arbeitet, bekommt länger Elterngeld. Konkret heißt das, dass aus jedem Elterngeld-Monat in Teilzeit zwei Elterngeld-Plus-Monate werden. Wenn sowohl Mutter als auch Vater während des Elterngeld-Bezugs 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus, d.h. ihr Elterngeld Plus verlängert sich um bis zu 4 Monate.

In den Bundesländern Bayern, Sachsen und Thüringen wird zurzeit auch noch ein sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Am besten lässt du dich zusammen mit deinem Partner auch bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes sowie den Modalitäten, Fristen und Terminen bei der Schwangerschaftsberatungsstelle in deiner Nähe ausführlich und individuell aufklären, die stets über die neuesten Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfügen und dich und deinen Partner deshalb bestens aufklären können.

Weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungen während der Schwangerschaft, zum Mutterschutz sowie zum Elterngeld und zur Elternzeit findest du in dem Buch „Babypedia“ von Anne Nina Simoens und Anja Pallasch. Dort und auf den Seiten von babys10 zur Erstausstattung sowie in der Bibliothek findest du viele weitere nützliche Informationen zu diesen Themen.

 

Kindergeld

Neben dem Elterngeld gibt es für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren Kindergeld. Dieser Zeitraum verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder sich in Ausbildung oder Studium befinden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit des Kindes gibt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld.

Den Antrag stellen die Eltern bei der Familienkasse, die bei der städtischen Agentur für Arbeit zu finden ist. Für die ersten beiden Kinder zahlt die Familienkasse 190,00 € monatlich, für das dritte Kind 196,00 € pro Monat und für jedes weitere Kind 221,00 €.

 

Weitere finanzielle Leistungen und sonstige Ansprüche

Für Familien bzw. Alleinerziehende in Geldnot und mit geringem Einkommen gibt es neben all den aufgezählten finanziellen Unterstützungen außerdem weitere geldliche Leistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Kinderbetreuungskosten und spezielle Förderungen bei jugendlichen Schwangeren unter 25 Jahren ohne eigenes Einkommen.

Unabhängig von der finanziellen Lage der Schwangeren, der frischgebackenen Mutter bzw. der Familie hat jede schwangere Frau Anspruch auf eine Hebamme, einen Geburtsvorbereitungskurs und eine Wochenbettbetreuung, wobei in allen Fällen die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ebenso haben Schwangere einen Anspruch auf die Versorgung mit Arznei-, Verbands- Heil- und Hilfsmittel sowie auf eine ambulante oder stationäre Entbindung.

Bei einer Entbindung im Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Unterkunft, die Pflege und die Verpflegung von Mutter und Kind. Wenn die schwangere Frau oder frischgebackene Mutter sich aufgrund der Schwangerschaft oder körperlichen Erschöpfung nach der Geburt nicht um den Haushalt kümmern kann und sie keine Person findet, die dies für sie zeitweise erledigt, so kann die schwangere Frau oder Mutter eine Haushaltshilfe beantragen.

Am besten informierst du dich diesbezüglich bei der Schwangerschaftsberatungsstelle oder bei deinem Frauenarzt, der dir auch alles genau erklären kann.

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt hat also jede schwangere Frau bzw. frischgebackene Mutter, je nach individueller Ausgangssituation, sehr viele Möglichkeiten der finanziellen und sozialen Unterstützung. Wichtig ist, dass rechtzeitig professionelle Beratung, wie zum Beispiel bei der Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt, aufgesucht und frühzeitig entsprechende Anträge für finanzielle oder soziale Unterstützung gestellt werden.

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